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  • 17. März 0134
    Papst Johannes XXII. bestätigt die durch die Herzöge Albrecht II., Friedrich I. und Leopold I. Österreich erfolgte Schenkung des Kirchensatzes von Windisch und von Staufen an das Kloster Königsfelden.
    Bestätigung,BegriffSchenkung,BegriffKirchensatzBegriff

  • 29. September 1311
    Königin Elisabeth, die Witwe König Albrechts I., stiftet mit ihren Söhnen, den Herzogen Friedrich der Schöne, Leopold I., Albrecht II., Heinrich und Otto von Österreich, im Kirchspiel Windisch ein Klarissinnen- und ein Barfüsserkloster und vergabt denselben daselbst die notwendigen Äcker, sowie den Kirchensatz von Staufen (AG) und den Rheinfelderhof (Oberelsass). Bestimmungen über die Zahl der Priester Minoritenordens (sechs) und das Verhältnis zwischen den beiden Konventen.
    Klostergründung,BegriffSchenkung,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 29. September 1311
    Königin Elisabeth, die Witwe König Albrechts I., stiftet mit ihren Söhnen, den Herzogen Friedrich der Schöne, Leopold I., Albrecht II., Heinrich und Otto von Österreich, im Kirchspiel Windisch ein Klarissinnen- und ein Barfüsserkloster und vergabt denselben daselbst die notwendigen Äcker, sowie den Kirchensatz von Staufen (AG) und den Rheinfelderhof (Oberelsass). Bestimmungen über die Zahl der Priester Minoritenordens (sechs) und das Verhältnis zwischen den beiden Konventen.
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  • 29. September 1311
    Königin Elisabeth, die Witwe König Albrechts I., stiftet mit ihren Söhnen, den Herzogen Friedrich der Schöne, Leopold I., Albrecht II., Heinrich und Otto von Österreich, im Kirchspiel Windisch ein Klarissinnen- und ein Barfüsserkloster und vergabt denselben daselbst die notwendigen Äcker, sowie den Kirchensatz von Staufen (AG) und den Rheinfelderhof (Oberelsass). Bestimmungen über die Zahl der Priester Minoritenordens (sechs) und das Verhältnis zwischen den beiden Konventen.
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  • 29. September 1311
    Königin Elisabeth, die Witwe König Albrechts I., stiftet mit ihren Söhnen, den Herzogen Friedrich der Schöne, Leopold I., Albrecht II., Heinrich und Otto von Österreich, im Kirchspiel Windisch ein Klarissinnen- und ein Barfüsserkloster und vergabt denselben daselbst die notwendigen Äcker, sowie den Kirchensatz von Staufen (AG) und den Rheinfelderhof (Oberelsass). Bestimmungen über die Zahl der Priester Minoritenordens (sechs) und das Verhältnis zwischen den beiden Konventen.
    Klostergründung,BegriffSchenkung,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 27. Januar 1312
    Die Herzöge Friedrich I. und Leopold I. von Österreich schenken mit Zustimmung ihrer Brüder Albrecht II., Heinrich und Otto zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil der Äbtissin und dem Frauenkonvent von Königsfelden den Kirchensatz von Windisch.
    Kirchensatz,BegriffSeelenheil,BegriffSchenkungBegriff

  • 27. Januar 1312
    Die Herzöge Friedrich I. und Leopold I. von Österreich schenken mit Zustimmung ihrer Brüder Albrecht II., Heinrich und Otto zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil der Äbtissin und dem Frauenkonvent von Königsfelden den Kirchensatz von Windisch.
    Kirchensatz,BegriffSeelenheil,BegriffSchenkungBegriff

  • 10. August 1312
    Die Herzöge Friedrich I. und Leopold I. übertragen der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Königsfelden den Kirchensatz der Kirche zu Staufen, welcher ihnen und ihren Brüdern Albrecht II., Heinrich und Otto gehört, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil. Es siegeln Friedrich I. und Leopold I.
    Schenkung,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 10. August 1312
    Die Herzöge Friedrich I. und Leopold I. übertragen der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Königsfelden den Kirchensatz der Kirche zu Staufen, welcher ihnen und ihren Brüdern Albrecht II., Heinrich und Otto gehört, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil. Es siegeln Friedrich I. und Leopold I.
    Schenkung,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 10. August 1312
    Die Herzöge Friedrich I. und Leopold I. übertragen der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Königsfelden den Kirchensatz der Kirche zu Staufen, welcher ihnen und ihren Brüdern Albrecht II., Heinrich und Otto gehört, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil. Es siegeln Friedrich I. und Leopold I..
    Schenkung,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 10. August 1314
    Die Herzoge Friedrich I. und Leopold I. von Österreich nehmen das Kloster Königsfelden in ihrem und ihrer Brüder Albrecht II., Heinrich und Otto Namen in ihren Schutz, gewähren ihm bestimmte Freiheiten (Befreiung von Steuern, Fuhren, Nachtherberge, Umgelt, Zoll; Überlassung der niederen Gerichtsbarkeit, sowie bestimmter Fischenz- und Holzrechte und übergeben oder bestätigen ihm den Besitz des Kirchensatzes von Staufen und des Rheinfelderhofs für den Unterhalt von 6 Priestern Minoritenordens, denen aber keine Gewalt über den Besitz des Frauenklosters zusteht; Verbot des Gästeempfangs.
    Privileg,BegriffGerichtsbarkeit,BegriffFischereirecht,BegriffHolzrecht,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 10. August 1314
    Die Herzoge Friedrich I. und Leopold I. von Österreich nehmen das Kloster Königsfelden in ihrem und ihrer Brüder Albrecht II., Heinrich und Otto Namen in ihren Schutz, gewähren ihm bestimmte Freiheiten (Befreiung von Steuern, Fuhren, Nachtherberge, Umgelt, Zoll; Überlassung der niederen Gerichtsbarkeit, sowie bestimmter Fischenz- und Holzrechte und übergeben oder bestätigen ihm den Besitz des Kirchensatzes von Staufen und des Rheinfelderhofs für den Unterhalt von 6 Priestern Minoritenordens, denen aber keine Gewalt über den Besitz des Frauenklosters zusteht; Verbot des Gästeempfangs.
    Privileg,BegriffGerichtsbarkeit,BegriffFischereirecht,BegriffHolzrecht,BegriffKirchensatz,BegriffSeelenheilBegriff

  • 14. April 1315
    Propst Konrad, Dekan Rudolf und das Domkapitel von Konstanz erklären ihre Einwilligung, dass die Kirche von Staufen, deren Patronatsrecht vom römischen König Friedrich dem Schönen, Herzog Leopold I. von Österreich und ihren Brüdern dem Kloster Königsfelden geschenkt worden ist, diesem Kloster durch den Bischof von Konstanz inkorporiert werde, unter Vorbehalt der bischöflichen Rechte.
    Erlaubnis,BegriffKirchensatz,BegriffInkorporation,BegriffSchenkungBegriff

  • 14. April 1315
    Propst Konrad, Dekan Rudolf und das Domkapitel von Konstanz erklären ihre Einwilligung, dass die Kirche von Staufen, deren Patronatsrecht vom römischen König Friedrich dem Schönen, Herzog Leopold I. von Österreich und ihren Brüdern dem Kloster Königsfelden geschenkt worden ist, diesem Kloster durch den Bischof von Konstanz inkorporiert werde, unter Vorbehalt der bischöflichen Rechte.
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  • 14. April 1315
    Propst Konrad, Dekan Rudolf und das Domkapitel von Konstanz erklären ihre Einwilligung, dass die Kirche von Staufen, deren Patronatsrecht vom römischen König Friedrich dem Schönen, Herzog Leopold I. von Österreich und ihren Brüdern dem Kloster Königsfelden geschenkt worden ist, diesem Kloster durch den Bischof von Konstanz inkorporiert werde, unter Vorbehalt der bischöflichen Rechte.
    Erlaubnis,BegriffKirchensatz,BegriffInkorporation,BegriffSchenkungBegriff

  • 17. Juni 1315
    Bischof Gerhard von Konstanz inkorporiert die Pfarrkirche Staufen bei Lenzburg, deren Patronatsrecht König Friedrich der Schöne, Herzog Leopold I. von Österreich und ihre Brüder der Äbtissin und dem Frauenkonvent von Königsfelden zum Seelenheil ihres Vaters, König Albrecht I., vergabt haben, diesem Kloster.
    Kirchensatz,BegriffInkorporation,BegriffSchenkung,BegriffSeelenheilBegriff

  • 17. Juni 1315
    Bischof Gerhard von Konstanz inkorporiert die Pfarrkirche Staufen bei Lenzburg, deren Patronatsrecht König Friedrich der Schöne, Herzog Leopold I. von Österreich und ihre Brüder der Äbtissin und dem Frauenkonvent von Königsfelden zum Seelenheil ihres Vaters, König Albrecht I., vergabt haben, diesem Kloster.
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  • 17. Juni 1315
    Bischof Gerhard von Konstanz inkorporiert die Pfarrkirche Staufen bei Lenzburg, deren Patronatsrecht König Friedrich der Schöne, Herzog Leopold I. von Österreich und ihre Brüder der Äbtissin und dem Frauenkonvent von Königsfelden zum Seelenheil ihres Vaters, König Albrecht I., vergabt haben, diesem Kloster.
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  • 11. Dezember 1315
    Der römische König Friedrich der Schöne und Herzog Leopold I. von Österreich übertragen das ihnen und ihren Brüdern Heinrich, Albrecht II. und Otto gehörende Patronatsrecht der Kirche Windisch dem Kloster Königsfelden und bekunden, sich beim Kapitel und der Kirche zu Konstanz dafür einsetzen zu wollen, dass die betreffende Kirche dem Kloster innerhalb von drei Jahren inkorporiert wird. Es siegeln König Friedrich der Schöne und Herzog Leopold I..
    Schenkung,BegriffKirchensatz,BegriffInkorporationBegriff

  • 11. Dezember 1315
    Der römische König Friedrich der Schöne und Herzog Leopold I. von Österreich übertragen das ihnen und ihren Brüdern Heinrich, Albrecht II. und Otto gehörende Patronatsrecht der Kirche Windisch dem Kloster Königsfelden und bekunden, sich beim Kapitel und der Kirche zu Konstanz dafür einsetzen zu wollen, dass die betreffende Kirche dem Kloster innerhalb von drei Jahren inkorporiert wird. Es siegeln König Friedrich der Schöne und Herzog Leopold I..
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