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  • 03. März 1334
    Egidie von Rubiswil erklärt, dass sein Streit mit dem Kloster Königsfelden wegen der Güter zu Entfelden gütlich beigelegt worden sei und verzichtet deswegen auf alle Ansprache gegenüber dem Kloster.
    Konflikt,BegriffVerzichtBegriff

  • 03. März 1334
    Egidie von Rubiswil erklärt, dass sein Streit mit dem Kloster Königsfelden wegen der Güter zu Entfelden gütlich beigelegt worden sei und verzichtet deswegen auf alle Ansprache gegenüber dem Kloster.
    Konflikt,BegriffVerzichtBegriff

  • 03. März 1334
    Egidie von Rubiswil erklärt, dass sein Streit mit dem Kloster Königsfelden wegen der Güter zu Entfelden gütlich beigelegt worden sei und verzichtet deswegen auf alle Ansprache gegenüber dem Kloster.
    Konflikt,BegriffVerzichtBegriff

  • 26. März 1335
    Nikolaus zer Kinden, Ritter, Obmann im Streite zwischen der Königin von Ungarn und dem Kloster Königsfelden einerseits und Hanemann Snewelin von Freiburg im Breisgau anderseits wegen den Zehnten zu Schliengen, erklärt, dass der endgültige Entscheid, da der Hof der Snewelin zu Schliengen ein Dinghof ist, daselbst auf dem nächsten Dinggericht gefällt werden soll.
    KonfliktBegriff

  • 27. Juni 1341
    Äbtissin und Konvent von Königsfelden und Wernher der Schultheiss, Bürger zu Aarau, legen ihren Streit um eine Matte zu Buchs, die in das Gut zu Suhr gehört, dadurch bei, dass diese Matte vom Kloster dem Schultheissen überlassen wird, letzterer aber Königsfelden eine Matte zu Suhr übergibt.
    Konflikt,BegriffVergleichBegriff

  • 21. November 1351
    Herzog Albrecht II. von Österreich schlichtet einen Streit zwischen dem Kloster Königsfelden und den Herren von Kienberg um die Vogtei über den Hof, die Kirche und den Kirchensatz von Erlinsbach. Er bestimmt, dass die Herren von Kienberg zu Gunsten des Klosters von Köngisfelden auf die Vogtei verzichten sollen und das Kloster an Zwing, Bann und Gerichten, die dazu gehören, unbeirrt lassen sollen. Die Herren von Kienberg sollen jedoch weiterhin die hohe Gerichtsbarkeit ausüben, ihren Grundbesitz und die Wälder Elschenrüti und Fochenwald behalten sowie die Herrschaft über ihre Leute ausüben. Ebenso soll ihnen ein Viertel des Rotholz-Waldes ausgeschieden werden. Den Herren von Kienberg und von Kunigstein sollen als Entschädigung für den Verlust der Vogtei und für die jährlich bezogenen Abgaben von Hof, Kirche und Kirchensatz von Erlinsbach 150 Mark Silber ausbezahlt werden. Im Gegenzug sollen weder sie noch ihre Erben je wieder einen Anspruch an den Hof und die Kirche von Erlinsbach stellen.
    Konflikt,BegriffVergleich,BegriffVerfügungBegriff

  • 22. Mai 1353
    Beilegung eines Streites über das Fahr Freudenau zwischen Adelheid von Lauffohr (Luvar), Ehefrau Otto Büsingers, einer- und ihren Schwestern Margaretha und Anna von Lauffohr andererseits.
    Fähre,BegriffKonflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 18. März 1354
    Ritter Johans von Büttikon spricht im Marchstreit zwischen Königsfelden und denen von Gösgen (Festlegung der March zwischen Erlinsbach und Stüsslingen).
    Konflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 14. August 1357
    Spruch im Streit zwischen der Königin Agnes von Ungarn und dem Kloster Königsfelden einer- und der Stadt Zofingen andererseits wegen der Wasserzuleitung zu den Mühlen in Zofingen.
    Mühle,BegriffKonflikt,BegriffWasserrecht,BegriffVergleichBegriff

  • 14. August 1357
    Spruch im Streit zwischen der Königin Agnes von Ungarn und dem Kloster Königsfelden einer- und der Stadt Zofingen andererseits wegen der Wasserzuleitung zu den Mühlen in Zofingen.
    Mühle,BegriffKonflikt,BegriffWasserrecht,BegriffVergleichBegriff

  • 18. Januar 1375
    Ritter Rudolf und Johans von Hallwil sprechen mit andern in einem Streit um einen Acker zu Laubsberg zu Gunsten der Kapelle daselbst.
    Konflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 20. Juni 1377
    Vergleich zwischen der Stadt Brugg und dem Frauenkloster Königsfelden wegen der strittigen Verleihung der Leutpriesterei zu Brugg.
    Konflikt,BegriffVergleichBegriff

  • 30. Mai 1379
    Urteil des Gerichts auf dem Bözberg zu Gunsten des Klosters Königsfelden betreffend versessene Zinsen zu Iberg.
    Abgabe,BegriffKonflikt,BegriffSchulden,BegriffUrteilBegriff

  • 30. Mai 1379
    Urteil des Gerichts auf dem Bözberg zu Gunsten des Klosters Königsfelden betreffend versessene Zinsen zu Iberg.
    Abgabe,BegriffKonflikt,BegriffSchulden,BegriffUrteilBegriff

  • 29. April 1390
    Beilegung eines Streites wegen Entrichtung eines Zinses zu Waldshut zwischen Welti Geisler und Hans Huber.
    Abgabe,BegriffKonflikt,BegriffRebbau,BegriffUrteilBegriff

  • 03. Februar 1391
    Albrecht von Bussnang, Landrichter im Thurgau, urteilt auf dem Landtag zu Winterthur im Streit zwischen den Mellinger Bürgern Ulrich Gernas und Klaus Scherer wegen eines Ackers bei Mellingen.
    Eid,BegriffKonflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 03. Februar 1391
    Albrecht von Bussnang, Landrichter im Thurgau, urteilt auf dem Landtag zu Winterthur im Streit zwischen den Mellinger Bürgern Ulrich Gernas und Klaus Scherer wegen eines Ackers bei Mellingen.
    Eid,BegriffKonflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 25. April 1391
    Beilegung eines Erbschaftsstreites zwischen Gred Meigerin, Ehefrau des Hans Snelman, einer- und Claus, Hans, Anna und Gery Meiger (zu Scherz) andererseits
    Erbe,BegriffKonflikt,BegriffVergleichBegriff

  • 29. April 1394
    Engelhard von Weinsberg urteilt zwischen dem Kloster Königsfelden und Heinrich Gessler, Vertreter der Herrschaft Österreich, im Streit um Bürgi Wuls Güter. Königsfelden meint, Wul habe die Güter aus ihrem Besitz entfremdet, während Gessler meint, dass er im Eigenamt über den Leib richten soll und die Güter an ihn oder die nächsten Verwandten fallen. Von Weinsberg urteilt, dass gemäss der Freiheiten und Privilegien der Herrschaft Österreich die Güter an Königsfelden fallen sollen.
    Gerichtsbarkeit,BegriffKonflikt,BegriffUrteilBegriff

  • 17. Dezember 1399
    Herzog Leopold IV. von Österreich schlichtet einen Streit zwischen dem Kloster Königsfelden und den habsburgischen Leuten im Eigenamt. Da die Klosterfrauen die Vogtei im Eigenamt innehaben, sollen die in dem Amt gesessenen Leute mit den habsburgischen Eigenleuten hinsichtlich Steuern und Mannschaftspflicht mitleiden. Wenn jedoch er selber, sein Bruder oder ihre Nachfahren die Vogtei im Eigenamt wieder an sich ziehen würden, soll dem Kloster Königsfelden wegen des Mitleidens seiner Leute kein Schaden an ihren Rechten und Freiheiten erwachsen.
    Konflikt,BegriffVergleichBegriff

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